Kreditlexikon P bis V

Privatkreditgesellschaften

  • GE Money Bank
  • BANK-now
  • Migros Bank
  • Cashgate

Diese Gesellschaften decken über 90% des Privatkreditmarktes in der Schweiz ab.

Privatkreditvertrag

Ein Privatkreditvertrag ist schriftlich abzuschliessen. Der Kreditnehmer hat Anspruch auf eine Kopie des Vertrags. Der Vertrag umfasst Angaben über:

  • Nettobetrag des Kredits
  • effektiver Jahreszins oder, wenn nicht möglich, den Jahreszins und die bei Vertragsabschluss in Rechnung gestellten Kosten
  • Bedingungen, unter denen der Zinssatz und die Kosten (siehe oben) geändert werden können
  • Kosten, die neben dem effektiven Jahreszins noch anfallen können
  • evtl. Höchstgrenze des Kreditbetrags
  • Rückzahlungsmodalitäten, insbesondere Betrag, Anzahl und zeitliche Abstände resp. Zeitpunkt der Zahlungen sowie wenn möglich der Gesamtbetrag dieser Zahlungen
  • Hinweis auf Zinserlass und Kostenentschädigung auf die nicht beanspruchte Kreditdauer
  • Widerrufsrecht und Widerrufsfrist
  • allfällig verlangte Sicherheiten
  • Teil des Einkommens, der der Kreditfähigkeitsprüfung zu Grunde gelegt worden ist.

Restschuldversicherung

Diese Versicherung deckt bei Tod, Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers der zum Eintretenszeitpunkt ausstehenden Kreditbetrag inkl. Zinsen und Kosten. Über den effektiven Umfang und die Kosten einer Restschuldversicherung gibt der Privatkreditvertrag Auskunft.

Vermittler

Natürliche oder juristische Personen (Privatpersonen oder Gesellschaften), die gewerbsmässig Privatkreditverträge vermitteln. Für diese Tätigkeit ist eine Bewilligung des Kantons resp. der Eidgenossenschaft notwendig.

Versicherung bei Arbeitsplatzverlust

Verliert der Kreditnehmer seinen Arbeitsplatz, so hat er unter folgenden Bedingungen Anspruch auf Versicherungsleistungen:

  • Die Kündigung erfolgt vom Arbeitgeber.
  • Die Kündigung erfogt frühestens 60 Tage nach Abschluss des Kreditvertrags.
  • Infolge der Kündigung ist der Kreditnehmer während mindestens 60 (je nach Anbieter auch 90) aufeinanderfolgenden Tagen arbeitslos.
  • Während 12 oder mehr Monaten reduziert sich die monatliche Rate um die Hälfte oder entfällt ganz (genaue Regelungen je nach Anbieter).

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